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EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 14. April 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden. Sie ist am 04.05.2016 im Amtsblatt der Europäisches Union veröffentlicht worden und tritt damit am 25.05.2016 in Kraft. Anwendbar ist sie damit ab dem 25. Mai 2018.

DIENSTLEISTUNGEN NACH EU-DSGVO FÜR IHR UNTERNEHMEN

Betrifft die EU-Datenschutzgrundverordung (EU-DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSGneu) Ihr Unternehmen?

Sobald mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten* Verarbeitung personenbezogener Daten beschäft sind, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben.


*Automatisiert ist eine Verarbeitung, wenn hierzu Datenverarbeitungsgeräte (PCs) verwendet werden.

DATENSCHUTZ IST VERTRAUENSSACHE


Wir unterstützen Sie gerne als externe Datenschutzbeauftragte, Ihrem Unternehmenszweck angemessenen Datenschutzfragen bei den Themen:

EINSTIEGSBERATUNG

Telefon: 07127.9499064

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